30.09.2010 · Fachbeitrag aus Wirtschaftsdienst Versicherungsvertreter · Zu lange Bindungsdauer benachteiligt Mitarbeiter
Übernehmen Sie die Fortbildungskosten ihrer Mitarbeiter oder beteiligen sich zumindest daran, tun sie das auch aus eigenem Interesse. Damit der Mitarbeiter nach Abschluss der Fortbildung sein neues Wissen aber auch bei Ihnen einbringt, vereinbaren Sie in den Fortbildungsverträgen regelmäßig Rückzahlungsklauseln. Dabei dürfen Sie aber nicht über das Ziel hinausschießen.
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