13.07.2022 · Nachricht aus StiftungsBrief · Stiftungsaufsicht
Das Mitglied des Aufsichtsrats einer Stiftung, das die Wirksamkeit der Aufhebung der Stiftung bestreitet, ist nach dem geltenden Stiftungsaufsichtsrecht nicht klagebefugt, gerichtlich feststellen zu lassen, dass die Rechtsaufsicht der Stiftungsbehörde über die Stiftung fortbesteht. Das geltende Stiftungsaufsichtsrecht kennt kein sog. (öffentlich-rechtliches) Notklagerecht Stiftungsinteressierter. Das hat der VGH Baden-Württemberg entschieden.
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02.08.2011 · Fachbeitrag aus StiftungsBrief · Stiftungsvorstand
In einem Umfeld erheblicher rechtlicher und wirtschaftlicher Herausforderungen müssen Geschäftsführer, Stiftungsvorstände und Kuratoren sich mit dem Thema Haftung auseinandersetzen, um sich nicht Regressansprüchen der Stiftung auszusetzen, für die sie tätig sind.
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