· Fachbeitrag · Mietwagen
Die Zahl der Befürworter der Abstufung bei alten Fahrzeugen nimmt zu
| Bei Mietwagenansprüchen wird inzwischen um jedes Detail gestritten. Bei der Frage, ob der unfallgeschädigte Eigentümer eines älteren oder gar alten Fahrzeugs Anspruch auf Anmietung eines klassengleichen Fahrzeugs hat, scheint sich Justizias Waage zugunsten der Versicherer zu neigen. Erschienen uns die Entscheidungen der Amtsgerichte Buchen und Heidelberg in UE 6/2011, Seite 6, noch als die Ausnahme, nimmt nun die Zahl der Gerichte zu, die eine Abstufung befürworten. |
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Praxishinweis | |
Braucht der Geschädigte, dessen Fahrzeug schon alt ist, nicht unbedingt eins in der Größe, ist auf der sicheren Seite, wer ein deutlich klassenkleineres Fahrzeug anmietet bzw. empfiehlt. |
Quelle: Ausgabe 07 / 2011 | Seite 18 | ID 27763710