· Fachbeitrag · Innergemeinschaftlicher Handel
Vorsteuerprobleme von Auslandskunden bei steuerpflichtiger Abrechnung des Kfz-Verkaufs
von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund
| Obwohl ein Kfz-Händler alles richtig gemacht hat beim Verkauf eines Fahrzeugs an einen holländischen Kunden, der das Fahrzeug in Deutschland zugelassen hat, soll er dem Kunden nun die Umsatzsteuer erstatten, weil das Bundeszentralamt für Steuern ihm die Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer erstatten will. Lesen Sie, wie dieser Fall zu behandeln ist. |
Frage: Ein Kunde mit einer holländischen Firma und niederländischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hat 2010 bei uns ein Fahrzeug erworben. Da dieses Fahrzeug in Deutschland zugelassen wurde, haben wir die Rechnung unter Ausweis deutscher Umsatzsteuer aufgemacht. Nun hat unser Kunde versucht, sich die Vorsteuer vergüten zu lassen. Das hat das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mit der Begründung abgelehnt, die Voraussetzungen für eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung hätten vorgelegen. Jetzt möchte der Kunde von uns die Umsatzsteuer in Höhe von 1.915,97 Euro zurück. Müssen wir zahlen? Wenn nein: Wie sollen wir uns gegenüber dem Kunden verhalten?
UNSERE ANTWORT: Sie müssen nicht zahlen. Der Verkauf war ein „normales“ Inlandsgeschäft und erfolgte damit umsatzsteuerpflichtig. Da Sie den Kunden ja nicht verärgern wollen, sollten Sie ihm dies kurz erläutern.
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