· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
So korrigieren Sie fehlerhafte Ausgangsrechnungen richtig!
|Im Tagesgeschäft kommt es immer wieder vor, dass Ihr Autohaus eine Rechnung gegenüber einem Kunden berichtigen muss. Umsatzsteuerlich birgt das ein Risiko, das es zu erkennen und zu vermeiden gilt. Bei der Berichtigung sollte daher die Debitorenbuchhaltung Ihres Autohauses einen festen „Fahrplan“ abarbeiten, der im folgenden Beitrag skizziert wird.|
Die Praxisfälle
Anlass zu einer Rechnungsberichtigung geben Fallgestaltungen wie die folgenden:
Beispiel 1 |
Ihr Kunde K ist als selbstständiger Konditormeister umsatzsteuerlich ein Unternehmer und zum Vorsteuerabzug berechtigt. K legt daher besonderen Wert auf die richtige Rechnungsadressierung und bemängelt, dass in Ihrer Service-Rechnung sein Name oder seine Anschrift falsch geschrieben wurden. |
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