29.03.2017 · Nachricht aus Unfallregulierung effektiv · Reparaturkosten
Auch das AG Gelsenkirchen sieht einen vom Versicherer angeforderten Reparaturablaufplan als eine gesonderte Leistung der Werkstatt an. Dafür durfte die Werkstatt dem Kunden einen angemessenen Betrag (dort: 75,01 Euro brutto) berechnen. Weil der Versicherer den Ablaufplan haben wollte, muss er die Kosten dafür auch erstatten.
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