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  • · Nachricht · Reparaturkosten

    Kosten für Reparaturablaufplan erstattungsfähig

    | Auch das AG Gelsenkirchen sieht einen vom Versicherer angeforderten Reparaturablaufplan als eine gesonderte Leistung der Werkstatt an. Dafür durfte die Werkstatt dem Kunden einen angemessenen Betrag (dort: 75,01 Euro brutto) berechnen. Weil der Versicherer den Ablaufplan haben wollte, muss er die Kosten dafür auch erstatten. |

     

    PRAXISHINWEIS | Wie das AG Gelsenkirchen (Urteil vom 02.02.2017, Az. 201 C 453/16, Abruf-Nr. 192057, eingesandt von der H. Barnewold GmbH & Co. KG, Herne) haben schon das LG Mosbach, das AG Schwandorf und das AG Horb am Neckar geurteilt. Die Kosten für den Reparaturablaufplan bewegten sich in den Urteilsfällen jeweils um die 75 Euro brutto.

     

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