· Fachbeitrag · Werkstattrecht
So erfüllen Sie Ihre 3 wichtigsten Pflichten beim Reifen- bzw. Kompletträderwechsel richtig
von Nicole Vater, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Regensburg
| Dass Sie einen Satz Reifen bzw. Kompletträder ordnungsgemäß montieren, davon darf Ihr Kunde ausgehen. Im Umfeld dieser Tätigkeit aber gibt es 3 wichtige Pflichten, die Sie gegenüber Ihrem Kunden erfüllen müssen. |
1. Allgemeine Prüf- bzw. Mitteilungspflichten
Nach Treu und Glauben müssen Sie Ihren Kunden auf alle Umstände hinweisen, die er nicht kennt, die aber für ihn von Bedeutung sein können. Beim Reifenwechsel heißt das Profiltiefe prüfen und checken, ob der Reifen nicht zu alt ist oder Schäden hat. Haben Sie diesbezüglich Bedenken, sollten Sie dies Ihrem Kunden mitteilen. Denn Sie sind grundsätzlich gehalten, das Kundenfahrzeug mit Ihrem Fachwissen zu überprüfen und den Kunden auf mögliche Bedenken hinzuweisen (AG Brandenburg, Urteil vom 08.01.2007, Az. 31 C 59/06, Abruf-Nr. 073756).
2. Radschrauben nachziehen
Nach dem Reifen- bzw. Räderwechsel müssen Sie Ihren Kunden darauf hinweisen, dass die Radschrauben nach 50 bis 100 km nachgezogen werden müssen (§ 631 BGB, § 241 Abs. 2 BGB).
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