· Nachricht · GW-Handel
Deutscher Vermittler ‒ kanadischer Verkäufer ‒ Wer haftet?
| Wer als deutscher Verbraucher einen GW von einer kanadischen Firma gekauft hat, die sich eines deutschen Vermittlers bedient hat, steht bei einem Fahrzeugmangel (Getriebeschaden) vor der Frage: Bin ich an der richtigen Adresse, wenn ich den Vermittler auf Schadenersatz verklage? Das LG Landshut gibt eine erfreulich klare Antwort: Nein. |
Den gebrauchten Dodge Grand Caravan hatte der Käufer unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung von einer Firma in Toronto/Kanada erworben. Ein deutscher Händler war dabei als Vermittler aufgetreten. Rund acht Monate nach dem Kauf trat ein Getriebeschaden auf. Mehrfach, so die Behauptung des Käufers, habe er den deutschen Vermittler vergeblich zur Mängelbeseitigung aufgefordert. Nun verlange er von ihm Ersatz der Reparaturkosten, der Kosten für eine Begutachtung und seiner Anwaltskosten.
Aus mehreren Gründen blieb seine Klage erfolglos:
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