· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
So wirkt sich die Umsatzsteuersenkung auf die Voranmeldungen der Autohäuser ab Juli 2020 aus
von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund
| Zur Bekämpfung der Corona-Folgen und zur Stärkung der Binnennachfrage wurden ab 01.07.2020 die Umsatzsteuersätze für Fahrzeuglieferungen und andere Leistungen der Autohäuser von 19 Prozent auf 16 Prozent gesenkt. Lesen Sie nachfolgend, wie sich das auf Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) auswirkt. |
Statt neuer Vordrucke neue Eintragungsregeln
Für den Absenkungszeitraum werden keine neuen Vordrucke aufgelegt. Auch für das Bundeszentralamt für Steuern, dem die Entwicklung der Vordrucke für die UStVA obliegt, kam die Umsatzsteuersenkung offensichtlich zu kurzfristig.
D. h., die bisherigen Vordrucke für die UStVA 2020 können auch im zweiten Halbjahr 2020 genutzt werden. Es ergeben sich aber im Hinblick darauf, wie die Umsätze konkret zu melden sind, zum Teil gravierende Unterschiede:
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