· Fachbeitrag · Autokauf
Fernabsatz- bzw. Haustürgeschäft: Fehlende Belehrung über Widerrufsrecht und die Folgen
| Das ganze Programm des Verbraucherschutzes kann ablaufen, wenn Kaufverhandlungen telefonisch geführt werden und das Fahrzeug anschließend zum Wohnsitz des Kunden gebracht wird, wo dann „das Schriftliche“ gemacht wird. Ein Urteil des LG Braunschweig sorgt für den notwendigen Durchblick im Dickicht des Widerrufsrechts. |
Käufer war nie im Autohaus
Eines stand fest: Einen Fuß über die Schwelle des Autohauses hatte der Käufer, ein Verbraucher, zu keinem Zeitpunkt gesetzt. Die Verhandlungen über den gebrauchten Audi A4 waren telefonisch geführt worden. Als man sich einig geworden war, lieferte das Autohaus das Fahrzeug zum Wohnsitz des Käufers.
Bei Übergabe unterzeichnete er einen Kaufvertrag und gleichzeitig einen Darlehensantrag mit mehreren Anlagen. Die ersten drei Monatsraten wurden gezahlt. Dann kam der Widerruf. Aber welches Geschäft hat der Käufer widerrufen? Den Darlehensvertrag oder den Kaufvertrag? Und war der Widerruf kurz vor Ablauf von zwölf Monaten nach Abschluss der Verträge überhaupt wirksam? Wenn ja, mit welchen Konsequenzen?
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