01.04.2007 · Fachbeitrag aus Arbeitsrecht aktiv · Kündigungsrecht
Aufgrund des geltenden Bestandsschutzprinzips wird der „normale“ ArbN im Falle einer Kündigung um den Erhalt des Arbeitsverhältnisses kämpfen und seine Rückkehr in den Betrieb durchzusetzen versuchen. Bei leitenden Angestellten im kündigungsschutzrechtlichen Sinne (nachfolgend: leitende Angestellte) wandelt sich dieser gesetzlich vermittelte Bestandsschutz in einen Schutz der wirtschaftlichen Interessen durch einen gesetzlich geregelten Abfindungsanspruch, dessen Höhe im Ermessen des ...
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