· Nachricht · Auslagen - GKG
Aktenversendungspauschale auch für privaten Kurierdienst
| Jedenfalls wenn der Aktentransport zwischen zwei Gerichten durch einen privaten Kurierdienst erfolgt, ist der Ansatz der Aktenversendungspauschale Nr. 9003 KV GKG berechtigt. |
So hat das LG Kleve am 28.4.15 entschieden (171 Ns-102 Js 229/13-6/14).
Quelle: Burhoff online
Demnächst auch mehr zu der Entscheidung in RVG prof.
Quelle: ID 43361889