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  • · Nachricht · Auslagen - GKG

    Aktenversendungspauschale auch für privaten Kurierdienst

    | Jedenfalls wenn der Aktentransport zwischen zwei Gerichten durch einen privaten Kurierdienst erfolgt, ist der Ansatz der Aktenversendungspauschale Nr. 9003 KV GKG berechtigt. |

     

    So hat das LG Kleve am 28.4.15 entschieden (171 Ns-102 Js 229/13-6/14).

     

    Quelle: Burhoff online

     

    https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG%20Kleve&Datum=28.04.2015&Aktenzeichen=171%20Ns%20102%20Js%20229/13 

     

    Demnächst auch mehr zu der Entscheidung in RVG prof.

    Quelle: ID 43361889