15.09.2015 · Fachbeitrag aus Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht · § 1 UStG
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH setzt die nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG steuerbare Leistung gegen Entgelt voraus, dass zwischen dem Unternehmer und dem Leistungsempfänger ein Rechtsverhältnis besteht, das einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Leistung und Entgelt begründet. In diesem Fall ist das Entgelt als Gegenwert für die Leistung anzusehen.
> lesen