02.11.2015 · Nachricht aus Einspruch aktuell · Einkünftequalifikation
Eine Heileurythmistin ist gewerbesteuerpflichtig. Die Ausbildung eines Heileurythmisten ist in Breite und Tiefe der Ausbildung eines Physiotherapeuten nicht vergleichbar. Sie hat einen künstlerischen und geistigen Schwerpunkt, während der Schwerpunkt bei der Physiotherapeuten-Ausbildung eindeutig auf der Vermittlung von medizinischem Wissen über die Körperfunktionen und ihre Störungen liegt (FG Niedersachsen 28.4.15, 13 K 50/14; Rev. BFH VIII R 26/15, Einspruchsmuster ).
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01.09.2006 · Fachbeitrag aus Praxisführung professionell · Außergewöhnliche Belastungen
Mit jeder kleinen Gesundheitsreform müssen die Patienten ein bisschen mehr von ihren Krankheitskosten selbst tragen. Hinzu kommt: Die Ärzte gehen aufgrund ihrer Richtgrößen mit Heilmittel-Verordnungen sparsam um und die Patienten können oder wollen sich die dringend gebotenen Weiterbehandlungen nicht mehr leisten.
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