30.11.2015 · Fachbeitrag aus Anwalt und Kanzlei · Arbeitsvertrag
1. Fehlt eine ausdrückliche arbeitsvertragliche Bestimmung hinsichtlich des Umfangs der Arbeitszeit, ist eine Klausel mit dem Wortlaut, der „Arbeitnehmer wird in Vollzeit beschäftigt“, so auszulegen, dass die regelmäßige Dauer der Arbeitszeit 40 Wochenstunden nicht übersteigt. 2. Steht zudem fest, dass Überstunden auf Veranlassung des Arbeitgebers hin geleistet wurden, kann aber der Arbeitnehmer seiner Beweislast für jede einzelne Überstunde nicht vollständig genügen, darf der ...
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01.04.2007 · Fachbeitrag aus Verkehrsrecht aktuell · Unfallschadensregulierung
Nach einem Verkehrsunfall kann grundsätzlich ein in Relation zur Schadenhöhe berechnetes Sachverständigenhonorar als erforderlicher Herstellungsaufwand i.S.d. § 249 Abs. 2 BGB erstattet verlangt werden (BGH 23.1.07, VI ZR 67/06, Abruf-Nr.
070758
).
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