17.12.2015 · Fachbeitrag aus Löhne und Gehälter professionell · Abfindung
Fließt eine Abfindung auf zwei Jahre verteilt zu, gewährt die Finanzverwaltung die günstige Fünftel-Besteuerung für die Hauptabfindung bisher nur, wenn die Teilabfindung höchstens fünf Prozent der Hauptabfindung beträgt. Dieser starren Prozentgrenze ist der BFH jetzt entgegengetreten.
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