· Fachbeitrag · Abfindung
Abfindung in zwei Teilbeträgen: BFH ruft neue - arbeitnehmerfreundliche - Spielregeln aus
| Fließt eine Abfindung auf zwei Jahre verteilt zu, gewährt die Finanzverwaltung die günstige Fünftel-Besteuerung für die Hauptabfindung bisher nur, wenn die Teilabfindung höchstens fünf Prozent der Hauptabfindung beträgt. Dieser starren Prozentgrenze ist der BFH jetzt entgegengetreten. |
Die bisherige Handhabung
Die Anwendung der Fünftel-Methode (§ 34 Abs. 1 EStG) setzt bisher voraus, dass der Teilbetrag höchstens fünf Prozent der Hauptleistung beträgt. An diese - vom BMF vorgegebene - Maßgabe sind alle Finanzämter gebunden (BMF, Schreiben vom 1.11.2013, Az. IV C 4 - S 2290/13/10002, Abruf-Nr. 133457).
Das neue BFH-Urteil
Der BFH lehnt die starre Fünf-Prozent-Grenze ab. Nach seiner Auffassung reicht es, wenn die Teilabfindung „geringfügig“ ist - was nicht mehr der Fall ist, wenn die Nebenleistung mehr als zehn Prozent der Hauptleistung beträgt. Die Geringfügigkeit wird ermittelt, indem die Steuerersparnis durch die Fünftel-Regelung für die Hauptleistung mit dem Betrag der Teilleistung verglichen wird (BFH, Urteil vom 13.10.2015, Az. IX R 46/14, Abruf-Nr. 182089).
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Ermittelte Steuerermäßigung für Hauptabfindung(Vergleich Steuerbelastung mit und ohne Fünftel-Methode) | ... Euro | |
./. | Betrag der Teilabfindung | … Euro |
= | Bei positivem Betrag (Teilabfindung ist niedriger als Steuerersparnis der Hauptabfindung) ist die Teilleistung unschädlich für die Besteuerung der Hauptabfindung nach der Fünftel-Methode. | … Euro |
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Ein Arbeitnehmer hat von einer Abfindung einen Teilbetrag von 10.200 Euro im Jahr 2015 erhalten. Die Hauptabfindung in Höhe von 104.800 Euro fließt ihm 2016 zu. Die Steuerersparnis 2016 nach der Fünftel-Methode beträgt 10.806 Euro.
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PRAXISHINWEIS | Solange das Urteil nicht im BStBl veröffentlicht ist, muss es die Finanzverwaltung nicht anwenden. Vorerst sollten Arbeitgeber die Fünftel-Methode bei der Lohnsteuerberechnung erst nach einer positiven Anrufungsauskunft des Finanzamts anwenden. Nur so lässt sich ein Haftungsrisiko vermeiden. |