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17.01.2023 · Nachricht aus Mandat im Blickpunkt · Offenlegung der Jahresabschlüsse 2021

Kein Ordnungsgeldverfahren vor dem 11.4.23

Die Offenlegungsfrist für den Jahresabschluss für 2021 endete bereits am 31.12.22. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat aber mitgeteilt, dass es vor dem 11.4.23 kein Ordnungsgeldverfahren einleiten wird. Damit sollen angesichts der Nachwirkungen der Coronapandemie die Belange der Beteiligten angemessen berücksichtigt werden (vgl. Mitteilung des BfJ unter: www.iww.de/s7329 ).  > lesen

06.01.2023 · Nachricht aus Betriebswirtschaft im Blickpunkt · Offenlegung der Jahresabschlüsse 2021

Kein Ordnungsgeldverfahren vor 11.4.23

Die Offenlegungsfrist für den Jahresabschluss für 2021 endete bereits am 31.12.22. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat nun aber mitgeteilt, dass es vor dem 11.4.23 kein Ordnungsgeldverfahren einleiten wird. Damit sollen angesichts der anhaltenden Nachwirkungen der Coronapandemie die Belange der Beteiligten angemessen berücksichtigt werden.  > lesen