06.07.2009 | 130-Prozent-Grenze
BGH hat erneut entschieden: Integritätsspitze sofort fällig
Erneut hat der BGH entschieden, dass bei einer 130-Prozent-Reparatur die gesamten Reparaturkosten sofort fällig sind. Der Versicherer darf wegen der Integritätsspitze, also dem über die Abrechnung des Totalschadens hinausgehenden Teil der Reparaturkosten, nicht erst abwarten, ob der Geschädigte das Fahrzeug sechs Monate behält.
Beachten Sie: Damit ist der Ansatz des OLG Hamm, wonach zwar die Fälligkeit gegeben sei, der Versicherer aber dennoch ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der Integritätsspitze habe, endgültig vom Tisch (siehe Ausgabe 3/2009, Seite 1).
Unser Tipp: Setzen Sie den Versicherer über das Werkunternehmerpfandrecht unter Handlungsdruck. Lesen Sie dazu den Beitrag in der Ausgabe 1/2009, Seite 2 und schalten Sie einen Anwalt ein. Nur so kommen Sie aus der liquiditätsschädlichen Situation heraus, dass der Versicherer pokert, ob der Geschädigte konsequent vorgeht. (Beschluss vom 26.5.2008, Az: VI ZB 71/08) (Abruf-Nr. 092110)