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  • 05.03.2009 | 130-Prozent-Grenze

    Noch einmal: Sechs Monate - 130 Prozent

    Nachdem sich der BGH klar zur sofortigen Fälligkeit auch der Integritätsspitze entschieden hat (siehe Ausgabe 1/2009, Seite 7), gibt es neues Störfeuer. Das OLG Hamm urteilte: Die Forderung sei zwar sofort fällig, jedoch habe der Versicherer ein zeitweiliges - nämlich sechsmonatiges - Leistungsverweigerungsrecht (Urteil vom 16.12.2008, Az: 21 U 95/08; Abruf-Nr. 090569).  

    Beachten Sie: Das Urteil ist zwar nach dem BGH-Beschluss ergangen, aber offenkundig in dessen Unkenntnis gefällt worden. Der BGH-Beschluss datiert vom 18. November 2008, ist jedoch erst Mitte Dezember veröffentlicht worden. Der Beleg dafür, dass das Urteil aus Hamm in Unkenntnis der BGH-Rechtsprechung entstand, findet sich in der Argumentation der Richter: Die Lösung, der Versicherer müsse sofort zahlen und könne bei zu frühem Verkauf zurückfordern, sei zu aufwendig und nicht praktikabel. Im Vergleich zu der Beeinträchtigung des Geschädigten, sechs Monate warten zu müssen, sei die dadurch entstehende Belastung für den Versicherer unzumutbar. Der BGH hat genau umgekehrt entschieden: Er sieht ohne weiteres, dass ein solches Verfahren für die Versicherung lästig ist. Doch hält er diese Lästigkeit auf Seiten des Zahlungsverpflichteten für zumutbar. Auch das Solvenzrisiko, also die Gefahr, dass bei der Rückforderung beim Geschädigten „nichts zu holen ist“, lastet es dem Versicherer auf. Umgekehrt hält es der BGH für nicht zumutbar, dass für den Geschädigten Erschwernisse auftreten könnten. Denn eine solche Sichtweise bedeutete mindestens, dass der Geschädigte den Schadenbetrag für sechs Monate entschädigungslos vorfinanzieren müsste. Auch sieht das Gericht die erhebliche Gefahr, dass viele Geschädigte dann gar nicht zur Reparatur greifen könnten, weil sie zur Vorfinanzierung nicht in der Lage sind. Daraus folgt: Das Urteil des OLG Hamm ist von der BGH-Rechtsprechung überholt. Dennoch taucht es inzwischen in der Argumentation einzelner Versicherer auf.  

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    Quelle: Ausgabe 03 / 2009 | Seite 1 | ID 125234