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  • 31.07.2008 | Abrechnung auf Gutachtenbasis

    Reparaturrechnung niedriger als Prognose im Gutachten

    Ist die Reparaturrechnung trotz vollständiger Reparatur niedriger als die Prognose aus dem Gutachten, hat der Geschädigte nur Anspruch auf die tatsächlichen Reparaturkosten. Das ist selbstverständlich, denn das Gutachten ist stets nur eine Prognose. In diese wie in jene Richtung. Allerdings lag dem AG Düsseldorf eine Konstellation vor, in der vollständig und fachgerecht repariert wurde.  

    Beachten Sie: Es gibt aber auch eine andere Variante: Entschließt sich der Geschädigte nur zu einer Teilreparatur, ist der Schadenersatz nicht auf die dabei entstehenden Kosten beschränkt. Denn der Schaden ist dann die Summe aus den für die Teilreparatur aufgewendeten Kosten zuzüglich der am Fahrzeug verbliebenen Schadenreste; in der Summe sind das dann wieder die im Gutachten prognostizierten Reparaturkosten. (AG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2007, Az: 41 C 7785/07) (Abruf-Nr. 082327)  

    Quelle: Ausgabe 08 / 2008 | Seite 5 | ID 120787