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  • 04.04.2008 | Abrechnung auf Gutachtenbasis

    Versicherung muss auch Entsorgungskosten erstatten

    Enthält das Schadengutachten auch eine Position „Entsorgungskosten“, muss die Versicherung diese auch bei einer fiktiven Abrechnung erstatten (AG Wesel, Urteil vom 13.9.2007, Az: 5 C 254/07; Abruf-Nr. 080958). Die Versicherung hatte das so falsche wie abgegriffene Argument benutzt: Weil fiktiv abgerechnet wurde, sei nichts entsorgt worden. Also seien die Entsorgungskosten auch nicht angefallen.  

    Beachten Sie: Es kann nicht oft genug wiederholt werden: Bei einer konsequent fiktiven Abrechnung („Beule bleibt, wie sie ist …“) fällt überhaupt nichts an. Damit ist zweifelsfrei belegt, dass es auf das „Anfallen“gar nicht ankommen kann.Die richtige Fragestellung lautet: Wenn repariert worden wäre, wären dann Entsorgungskosten zu bezahlen gewesen? Wenn ja, gibt es die auch fiktiv. Denn fiktiv bekommt der Geschädigte alles das, was eine durchgeführte Reparatur gekostet hätte. Die einzige Ausnahme ist die Mehrwertsteuer, denn das ist in § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB gesondert geregelt.  

    Unser Tipp: Nutzen Sie den Textbaustein 163.  

    Quelle: Ausgabe 04 / 2008 | Seite 3 | ID 118595