06.10.2010 | Abtretung
Weitere Urteile zur Wirksamkeit der Abtretung
Es ist von weiteren Urteilen zur Wirksamkeit einer Abtretung zu berichten:
- AG Bergisch-Gladbach, Urteil vom 30.7.2010, Az: 67 C 81/10; Abruf-Nr. 103148
- AG Köln, Urteil vom 30.7.2010, Az: 268 C 293/09; Abruf-Nr. 103149
- LG Stade, Urteil vom 3.9.2010, Az: 1 S 37/10; Abruf-Nr. 103150. In dem Verfahren hatte das AG in der ersten Instanz gar nicht bemerkt, dass die Abtretung bereits nach der Gesetzesreform datierte. Es hat sie am alten Recht gemessen und die Aktivlegitimation der klagenden Autovermietung verneint. Das hat das LG Stade als Berufungsinstanz korrigiert.
Das AG Pforzheim stellt darauf ab, dass der Versicherer außergerichtlich auf die Abtretung an den Autovermieter bezahlt hat und deshalb nicht im Prozess die Nichtigkeit der Abtretung vortragen kann. Solches Verhalten sei wegen Widersprüchlichkeit unbeachtlich (Urteile vom 17.8.2010, Az: 2 C 160/10; Abruf-Nr. 103151 sowie vom 1.9.2010, Az: 2 C 310/10; Abruf-Nr. 103152). Genauso sieht es das AG Siegen mit Urteil vom 10.9.2010, Az: 14 C 241/10; Abruf-Nr. 103153). Würde sich diese Rechtsprechung durchsetzen, wäre die Schlacht endgültig gewonnen. Denn das ist der Alltag: Außergerichtlich bedient die Versicherungswirtschaft jede Abtretung, weil sie hofft, dadurch die Anwälte außen vor lassen zu können. Ist der Zahlungsempfänger nicht bereit, Kürzungen hinzunehmen und klagt dann aus abgetretenem Recht, ändert sich die Interessenlage der Assekuranz. Nun versucht sie, die Klage auf dem formalen Wege über die behauptete Unwirksamkeit der Abtretung abzuschütteln. Diese Urteile stehen jedoch auf tönernen Füßen, denn die Frage der Anspruchsinhaberschaft muss wohl vom Gericht geprüft werden.
Beachten Sie: In diesem Berichtszeitraum hat auch ein wieder ein Gericht die Wirksamkeit der Abtretung verneint: das AG Mannheim (Urteil vom 25.8.2010, Az: 9 C 208/10; Abruf-Nr. 103154).