04.12.2008 | Aktuell für die Wildschadensaison
Der Wiederbeschaffungswert begrenzt eine Kaskoreparatur nicht
Alle Jahre wieder stellt sich zur Wildschadensaison ein Abrechnungsproblem bei der Teilkasko: Was ist, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert (WBW) übersteigen?
Wichtig: Die Fragestellung wäre für Vollkaskofälle identisch zu beantworten. Nur stellt sie sich dort viel seltener. Denn überwiegend die jungen Fahrzeuge sind vollkaskoversichert, und wenn dabei die Reparaturkosten den WBW übersteigen, wird so gut wie nie die Reparaturentscheidung getroffen. Zumal nicht selten auch noch eine Leasinggesellschaft ein Wort mitzureden hat.
Bei Wildschäden allerdings greift die Teilkaskoversicherung, und unter deren Schutz stehen auch viele ältere und ganz alte Autos. Da überschreiten dann schnell die Reparaturkosten den WBW, obwohl in technischer Hinsicht nicht viel passiert ist. Und dann möchte der Betroffene das Auto gerne behalten, auch um den Preis einer Zuzahlung aus eigener Tasche.
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