03.01.2008 | Aktuelle Gesetzesänderung
Das neue Pflichtversicherungsgesetz bringt zwei bemerkenswerte Änderungen
Am 9. November 2007 hat der Bundestag einige Änderungen im Pflichtversicherungsgesetz beschlossen. Das Gesetz soll noch im Jahr 2007 verkündet werden und dann sofort in Kraft treten. Es basiert auf einer EG-Richtlinie aus dem Jahr 2005.
Neben neuen Haftungshöchstgrenzen, die nur Größtschäden betreffen, sind zwei Regelungen bemerkenswert:
1. Nicht pflichtversicherte Sonderfahrzeuge
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (Bagger, Radlader, Hofschlepper, Mähdrescher und andere Erntemaschinen) sowie landwirtschaftliche Anhänger sind weiterhin von der Versicherungspflicht befreit. In der Regel sind sie über die Betriebshaftpflichtversicherung versichert.
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