07.02.2011 | Aktuelles BGH-Urteil
Gutachten über 130 Prozent - Reparatur unter WBW
Ein in vielerlei Hinsicht interessantes Urteil hat der BGH gefällt: Liegen die Reparaturkosten laut Gutachten jenseits der 130-Prozent-Grenze, lässt der Geschädigte jedoch in Abweichung vom Gutachten gebrauchte Ersatzteile verwenden und liegt die Rechnung für eine fachgerechte Reparatur am Ende unter dem WBW, muss der Versicherer die Reparaturkosten erstatten (BGH, Urteil vom 14.12.2010, Az: VI ZR 231/09, Abruf-Nr. 110203).
Gutachten ist Prognose, Rechnung schafft Fakten
Bisher wurde der BGH überwiegend so verstanden, dass bei jenseits der 130 Prozent vom WBW prognostizierten Reparaturkosten nur noch die Abrechnung „WBW minus RW“ verbleibt. Jetzt ist geklärt: Das Gutachten ist nicht das Maß aller Dinge, es ist nur eine Prognose. Die Fakten für die Abrechnung werden durch die Rechnung geschaffen. Die lag am Ende unterhalb des WBW.
Gebrauchte Ersatzteile sind salonfähig
Was in der Rechtsprechung der Instanzen weitgehend unumstritten war, ist jetzt auch vom BGH bestätigt: Gebrauchte Ersatzteile hindern nicht die Einschätzung der Reparatur als fachgerecht.
Reparatur muss nicht „sklavisch nach Gutachten“ erfolgen
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