Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 06.04.2011 | Anwaltskosten

    Anwaltskosten auch für gewerblichen Fuhrparkhalter

    Auch ein gewerblicher Fuhrparkhalter darf zur Regulierung eines Unfallschadens von Anfang an auf Kosten des gegnerischen Haftpflichtversicherers einen Rechtsanwalt einschalten. Dieser Grundsatz wird erneut erhärtet durch zwei aktuelle Urteile des AG Frankfurt.  

    Beachten Sie: Einige Versicherer versuchen mit Nachdruck, hinsichtlich gewerblicher Fuhrparkhalter das Recht auf einen Rechtsanwalt zur Unfallschadenregulierung auszuschalten. Damit laufen sie jedoch regelmäßig vor die Wand (sehen Sie dazu auch UE Ausgabe 3/2011, Seite 5 mit weiteren Nachweisen). Die Ursprungsentscheidung des BGH, auf die sich die Versicherer immer wieder berufen, betraf eine Autobahnmeisterei und deren Schäden an Leitplanken. Weil eine Leitplanke schlechterdings kein Mitverschulden treffen kann und weil die Schadenpositionen insoweit sehr überschaubar sind, hat der BGH da eine Ausnahme vom Grundsatz des Rechts auf anwaltliche Regulierung gemacht.  

    Das AG Frankfurt aber hatte es dagegen mit „Regelfällen“ zu tun:  

    • Im Falle eines Mietwagenunternehmens hat es - wie schon zuvor die AG Köln und Kassel - unter anderem darauf abgestellt, dass gerichtsbekannter Weise Versicherungen bei „normalen“ Unfällen vielfältige Einwendungen erheben, sodass sich damit niemand selbst auseinandersetzen muss (AG Frankfurt, Urteil vom 17.3.2011, Az: 29 C 2712/10; Abruf-Nr. 111098, eingesandt von Rechtsanwältin Inka Pichler, Wiesbaden).
    • Nicht ohne Originalitätswert ist der zweite Fall. Dort hat eine Leasinggesellschaft Schadenersatzansprüche an einem ihrer Fahrzeuge anwaltlich vertreten geltend gemacht. Die Sache schleppte sich von Februar 2008 bis September 2010. Trotzdem wollte die Versicherung die Anwaltskosten nicht erstatten mit der - vor Gericht erfolglosen - Begründung, es habe ein einfach gelagerter Fall ohne rechtliche Schwierigkeiten vorgelegen (AG Frankfurt, Urteil vom 3.3.2010, Az: 29 C 74/1 - 46). Mit denen will man dann nun wirklich keinen schwierigen Fall erleben …
    Quelle: Ausgabe 04 / 2011 | Seite 7 | ID 143665