Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.11.2006 | Ausfall des Fahrzeugs

    Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten nur bei vorgelegter Reparaturrechnung?

    Frage: Muss die Versicherung Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten nur bezahlen, wenn eine Reparaturrechnung für das Fahrzeug vorgelegt wird?  

     

    Antwort: Nein! Voraussetzung ist im Kern der tatsächliche Ausfall des Fahrzeugs. Wenn es durch den Unfall fahrunfähig beschädigt wurde, liegt der Ausfallbeginn auf der Hand. Dann muss der Geschädigte die Ausfallzeit nachweisen. Das kann mittels einer Reparaturzeitbestätigung der Werkstatt geschehen. Oder durch den Nachweis der Anmeldung eines ersatzweise angeschafften Fahrzeugs.  

     

    Ist das Fahrzeug nur leicht beschädigt, so dass es mittels einer Notreparatur wieder fahrtüchtig und verkehrssicher gemacht werden kann, kommt es darauf an, dass auch im weiteren Verlauf tatsächlich ein Ausfall zu verzeichnen ist.