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  • 03.06.2011 | Ausfallschaden

    Ersatzfahrzeug wegen eines Mangels erst später geliefert

    Erweist sich ein vom Geschädigten angeschafftes Ersatzfahrzeug am Übergabetag als mangelhaft, muss der Schädiger auch die für die Dauer der Nachbesserung anfallenden Mietwagenkosten übernehmen. Das AG Potsdam begründet sein Urteil wie folgt: Auch bei einer nicht im Verantwortungsbereich des Geschädigten liegenden Verzögerung der Reparatur trifft bekanntlich den Schädiger dieses Risiko. Das kann im Fall einer gestörten Ersatzbeschaffung nicht anders sein (Urteil vom 20.4.2011, Az: 33 C 137/11; Abruf-Nr. 111592).  

    Praxishinweis: Aus dem Urteilsfall lässt sich Folgendes ableiten:  

    • Im Urteilsfall lag der vereinbarte Übergabetag für das Ersatzfahrzeug innerhalb der gutachterlich prognostizierten Wiederbeschaffungsdauer. Das macht die Sache einfacher, aber auch eine Übergabe ein paar Tage später, wäre nicht schädlich gewesen. Schließlich handelt es sich bei der Wiederbeschaffungsdauer im Gutachten um eine Prognose.
    • Hätte der Geschädigte statt der Mietwagenkosten Nutzungsausfallentschädigung verlangt, wäre der Fall nicht anders zu entscheiden gewesen.
    • Sollte der Versicherer auf die Idee kommen, der Verkäufer müsse für die Mietwagenkosten aufkommen, weil er mangelhaft geliefert habe, können Sie als Verkäufer wie folgt kontern: Auslöser der Kosten ist der Schädiger; denn ohne den Unfall wäre die Ersatzbeschaffung nicht erforderlich gewesen. Außerdem schuldet der Verkäufer über die Nachbesserung hinausgehenden Schadenersatz nur, wenn der den Mangel verschuldet hat, ihm also ein Fehler unterlaufen ist, den er zu verantworten hat. Der Mangel als solcher löst keine Schadenersatzpflicht aus.
     

    Quelle: Ausgabe 06 / 2011 | Seite 1 | ID 145594