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  • 03.06.2011 | Ausfallschaden

    Längere Reparaturzeit als im Gutachten prognostiziert

    Verlängert sich die vom Gutachter prognostizierte Reparaturdauer durch in der Reparaturzeit liegende Feiertage oder durch Verzögerungen in der Werkstatt, geht das zulasten des Schädigers. Das zeigen zwei aktuelle Urteile:  

    • Um die Weihnachtsfeiertage ging es in einem Fall vor dem LG Erfurt (Urteil vom 8.4.2011, Az: 2 S 68/06; Abruf-Nr. 111820); dort verlängerte sich der Reparaturzeitraum von fünf auf elf Tage.
    • Auch Verzögerungen in der Werkstatt, auf die der Geschädigte keinen Einfluss hat, gehen nicht zulasten des Geschädigten (ständige Rechtsprechung, aktuell AG Freiburg, Urteil vom 8.4.2011, Az: 3 C 4040/10; Abruf-Nr. 111821).

    Wichtig: Unabhängig davon sind noch die Tage für die Gutachtenerstellung sowie die Wartezeit auf das Gutachten und gegebenenfalls noch eine kurze Überlegungszeit zu berücksichtigen. Die Reparaturdauerprognose im Gutachten begrenzt also den Ausfallschaden nicht.  

    Praxishinweis: Die Textbausteine 040, 200, 232 und 263 haben wir im Online-Service gelöscht und durch den für verschiedene Konstellation nutzbaren und aktualisierten Baustein 292 ersetzt. Damit finden Sie die verschiedenen Varianten nunmehr an einer Stelle zusammengefasst.  

     

    Quelle: Ausgabe 06 / 2011 | Seite 1 | ID 145593