05.03.2009 | Ausfallschaden
Wenn die Ersatzbeschaffung wegen Finanzierung dauert
Ist das beim Unfall total beschädigte Auto finanziert, geht die Zeit, die der Geschädigte für die Ablösung des Fahrzeugs und die Neufinanzierung der Ersatzbeschaffung braucht, zu Lasten des Schädigers. Verlängert sich dadurch die Ausfallzeit maßvoll, hat der Geschädigte auch für diese Zeit Anspruch auf Nutzungsausfallent-schädigung oder Mietwagen (OLG Hamm, Urteil vom 31.10.2008, Az: 9 U 48/04; Abruf-Nr. 090728).
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Quelle: Ausgabe 03 / 2009 | Seite 6 | ID 125245