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  • 05.11.2009 | Befangenheitsanträge der Versicherer

    Fraunhofer-Streit nimmt kuriose Züge an

    Der Streit „Schwacke“ versus „Fraunhofer“ nimmt stellenweise kuriose Züge an. Eine Anwaltskanzlei im Großraum Karlsruhe, die in dem Thema regelmäßig auf Versicherungsseite tätig ist, stellt neuerdings - bisher erfolglos - Befangenheitsanträge. Das tut sie, wenn der Richter an seiner bisherigen Rechtsprechung festhält und den Schwacke-Mietpreisspiegel weiterhin zur Grundlage seiner Schätzung macht. Mal sehen, ob das Schule macht.  

     

    Auch ist erkennbar, dass weitere Gerichte dem „Listenstreit“ aus dem Weg zu gehen versuchen, indem sie das Mittel aus beiden Statistiken bilden. Das erscheint uns zweifelhaft, liegt darin doch die Aussage, dass keine der beiden Listen tauglich ist. Dass deren Mischung dann „tauglicher“ wird, überzeugt uns nicht. Dennoch mit Sorgfalt begründet ist das Urteil vom LG Bielefeld vom 9. Oktober 2009 (Az: 21 S 27/09; Abruf-Nr. 093037).  

     

    Andere Gerichte ziehen sich auf den Schwacke-Mietpreisspiegel 2003 zurück. Der Grund liegt darin, dass die Versicherer behaupten, 2006 sei falsch, weil er so hohe Preissprünge ausweise. Wenn das der Grund der Ablehnung sei, sei die Liste aus 2003 damit ja quasi akzeptiert. Zu nennen ist insoweit LG Hamburg (Urteil vom 2.10.2009, Az: 306 S 7/09; Abruf-Nr. 093487). Wie auch immer, damit sind die Vermieter besser bedient als mit dem vom OLG Hamburg favorisierten Fraunhofer-Marktpreisspiegel.