01.02.2006 | Berichtigung
Abrechnung bei Quotenunfällen
Im Beitrag zur Abrechnung bei Quotenunfällen (Ausgabe 1/2006, Seite 7) hat sich leider ein Fehler eingeschlichen. Im letzten Absatz auf Seite 7 muss es heißen: Allzu häufig wird auch in diesen Fällen nur mit der Vollkaskoversicherungdes Kunden (statt „Haftpflichtversicherung des Gegners“) abgerechnet. Bitte korrigieren Sie die entsprechende Passage in Ihrer Januar-Ausgabe handschriftlich.
Quelle: Ausgabe 02 / 2006 | Seite 1 | ID 97790