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  • 06.10.2010 | Beschädigung eines neu gelieferten Fahrzeugs

    Neuwertreduzierung: Eine Sonderform
    der Wertminderung

    Ein Neuwagen wird auf dem Weg zum oder beim Händler beschädigt. Er muss repariert werden, um wieder verkauft werden zu können. Oder er ist gar total beschädigt. In solchen Fällen gibt es eine Vielzahl von Abrechnungsproblemen.  

    Vier Fallgruppen

    Vier Fallgruppen sind zu unterscheiden:  

     

    1. Transportschaden, wenn das Fahrzeug auf Risiko des Herstellers angeliefert wird.
    2. Transportschaden, wenn das ahrzeug auf Risiko des Händlers angeliefert wird.
    3. Schaden am das Fahrzeug in der Ausstellung, das dem Händler gehört.
    4. Schaden am Fahrzeug zwischen Zulassung auf den Kunden und der Auslieferung.

    Transportschaden

    Bei Transportschäden stellt sich immer zuerst die Frage: Auf wessen Risiko reist der Wagen? Daraus beantwortet sich, wer überhaupt der Geschädigte ist.  

     

    Dazu ist ein Blick in den Hersteller-/Händlervertrag erforderlich. Zumeist wird sich darin ein Passus finden, dass der Neuwagen in die Risikosphäre des Händlers übergeht, wenn er „das Werkstor“ im weiteren Sinne (das mag auch das Exportlager oder das Importlager sein) verlässt. Dann ist der Händler der Geschädigte. Der Hersteller hat aber - nach unserem Kenntnisstand ausnahmslos - eine Transportversicherung zugunsten des Händlers abgeschlossen.