06.10.2010 | Beschädigung eines neu gelieferten Fahrzeugs
Neuwertreduzierung: Eine Sonderform
der Wertminderung
Ein Neuwagen wird auf dem Weg zum oder beim Händler beschädigt. Er muss repariert werden, um wieder verkauft werden zu können. Oder er ist gar total beschädigt. In solchen Fällen gibt es eine Vielzahl von Abrechnungsproblemen.
Vier Fallgruppen
Vier Fallgruppen sind zu unterscheiden:
Transportschaden
Bei Transportschäden stellt sich immer zuerst die Frage: Auf wessen Risiko reist der Wagen? Daraus beantwortet sich, wer überhaupt der Geschädigte ist.
Dazu ist ein Blick in den Hersteller-/Händlervertrag erforderlich. Zumeist wird sich darin ein Passus finden, dass der Neuwagen in die Risikosphäre des Händlers übergeht, wenn er „das Werkstor“ im weiteren Sinne (das mag auch das Exportlager oder das Importlager sein) verlässt. Dann ist der Händler der Geschädigte. Der Hersteller hat aber - nach unserem Kenntnisstand ausnahmslos - eine Transportversicherung zugunsten des Händlers abgeschlossen.
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