01.05.2006 | Betriebsschaden oder Unfallschaden?
Zugfahrzeug kollidiert mit eigenem Anhänger
Lange war umstritten, ob ein Zusammenstoß zwischen einem Zugfahrzeug (Pkw oder Lkw) und dem daran angehängten Anhänger ein Betriebsschaden ist oder ein kaskoversicherter Unfallschaden (zur Abgrenzung siehe auch Ausgabe 2/2006, Seite 12). Das LG Essen hat jetzt zu dieser Frage eine positive Entscheidung gefällt.
Hintergrund
Koppelt man einen Anhänger an ein Zugfahrzeug, bilden beide eine versicherungsrechtliche Einheit (§ 10a AKB). Die Versicherung des ziehenden Autos ist dann auch für Schäden durch den Anhänger zuständig. Schleudert der nun so sehr, dass er gegen das Zugfahrzeug stößt oder ereignet sich der Schaden beim Rangieren durch übermäßiges Einknicken des Gespanns, beschädigt sich die versicherungsrechtliche Einheit streng genommen selbst.
Der BGH hatte vor Jahren entschieden, dass Versicherungsbedingungen so auszulegen sind, wie ein rechtlich nicht vorgebildeter „normaler Mensch“ sie versteht (Urteil vom 6.3.1996, Az: IV ZR 275/95). Vor diesem Hintergrund sei die Kollision des Zugfahrzeugs mit dem Anhänger ein in der Vollkaskoversicherung versicherter Unfall.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig