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  • 01.05.2006 | Betriebsschaden oder Unfallschaden?

    Zugfahrzeug kollidiert mit eigenem Anhänger

    Lange war umstritten, ob ein Zusammenstoß zwischen einem Zugfahrzeug (Pkw oder Lkw) und dem daran angehängten Anhänger ein Betriebsschaden ist oder ein kaskoversicherter Unfallschaden (zur Abgrenzung siehe auch Ausgabe 2/2006, Seite 12). Das LG Essen hat jetzt zu dieser Frage eine positive Entscheidung gefällt.  

     

    Hintergrund

    Koppelt man einen Anhänger an ein Zugfahrzeug, bilden beide eine versicherungsrechtliche Einheit (§ 10a AKB). Die Versicherung des ziehenden Autos ist dann auch für Schäden durch den Anhänger zuständig. Schleudert der nun so sehr, dass er gegen das Zugfahrzeug stößt oder ereignet sich der Schaden beim Rangieren durch übermäßiges Einknicken des Gespanns, beschädigt sich die versicherungsrechtliche Einheit streng genommen selbst.  

     

    Der BGH hatte vor Jahren entschieden, dass Versicherungsbedingungen so auszulegen sind, wie ein rechtlich nicht vorgebildeter „normaler Mensch“ sie versteht (Urteil vom 6.3.1996, Az: IV ZR 275/95). Vor diesem Hintergrund sei die Kollision des Zugfahrzeugs mit dem Anhänger ein in der Vollkaskoversicherung versicherter Unfall.