06.11.2008 | Die Meinungsbildung ist in vollem Gange
Der Fraunhofer-Marktpreisspiegel
beschäftigt die Gerichte zunehmend
Urteile zum Fraunhofer-Marktpreisspiegel haben „Konjunktur“.
Gerichte schließen sich unseren Argumenten ...
Viele Gerichte schließen sich unseren Argumenten im Wesentlichen an (siehe Ausgabe 7/2008, Seite 5f.). Neu auf der Liste der „Fraunhofer-Verweigerer“ sind:
- AG Hof: Keine ausreichende regionale Differenzierung wegen der Zweistelligkeit der Postleitzahlengebiete sowie Übergewicht der Internet-Tarife in der Befragung (Urteil vom 26.9.2008, Az: 15 C 609/08; Abruf-Nr. 083208).
- AG Rheinbach: Anmietung war aus 2007, der Fraunhofer-Marktpreisspiegel hat die Preise 2008 zugrunde gelegt sowie nicht ausreichende regionale Differenzierung wegen der Zweistelligkeit (Urteil vom 23.9.2008, Az: 5 C 140/08, Abruf-Nr. 083209).
- AG Pforzheim: Allgemeine Kritik (nicht rechtskräftiges Urteil vom 1.10.2008, Az: 4 C 104/08, eingesandt von Rechtsanwalt Martin Lins, Pforzheim; Abruf-Nr. 083210).
- AG Erkelenz: Liste insgesamt zu undurchsichtig (Urteil vom 30.7.2008, Az: 14 C 28/08, eingesandt von Rechtsanwalt Wilhelm Geilenkirchen, Baesweiler; Abruf-Nr. 083326).
... mit Ausnahmen an
Dennoch ist Wasser im Wein: Das OLG München hat den Fraunhofer-Marktpreisspiegel anwendet, siehe Ausgabe 10/2008, Seite 5.
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