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  • 03.04.2009 | Dreieck Kunde - Versicherer - Werkstatt

    Falsch gestellte Frage: Dürfen wir der
    Versicherung dies oder das berechnen...?

    Aus vielen Leserfragen schimmert ein Missverständnis durch, dessen Entstehung wir leicht nachvollziehen können. Und so ist es von Zeit zu Zeit erforderlich, das schaden- und kaskorechtliche Denken neu zu justieren.  

     

    Die falsche Fragestellung

    Viele Fragen lauten im Ergebnis: Dürfen wir der Versicherung dies oder das in Rechnung stellen…?  

     

    So ist die Frage aber völlig falsch gestellt. Die Versicherung ist nicht Ihr Auftraggeber. Der Versicherung stellen Sie schlicht gar nichts in Rechnung. Halten Sie sich immer wieder vor Augen: Sie stellen Ihre Rechnung an den Kunden. Eigentlich müsste der nun bezahlen, und dann müsste er sich das verauslagte Geld beim Versicherer zurückholen.  

     

    Denkbare Beanstandungen in der Dreiecksbeziehung