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  • 06.10.2008 | Ein Thema – zwei Meinungen

    Gerichte bewerten den Fraunhofer-Marktpreisspiegel unterschiedlich

    Die Frage der Tauglichkeit des Fraunhofer-Marktpreisspiegels beschäftigt erwartungsgemäß die Gerichte. Versicherungen führen sie als das „Non-Plus-Ultra“ in die Prozesse ein, die Vermieter halten dagegen.  

     

    Die ersten Entscheidungen – auch damit hatten wir gerechnet – fallen denn auch unterschiedlich aus.  

     

    Drei Amtsgerichte contra

    • Das AG Nürnberg hat in einem Hinweisbeschluss die auch von uns kritisierten Punkte (siehe Ausgabe 7/2008, Seite 5) aufgegriffen: Die Zweistelligkeit der Postleitzahlenbezirke sei untauglich, die einwöchige Vorbuchungsfrist, auf deren Grundlage die Preise ermittelt sind, treffe nicht die Gegebenheiten. (Beschluss vom 26.8.2008, Az: 20 C 5136/08; Abruf-Nr. 082882).

     

     

    • Das AG Germersheim hat lediglich ausgeführt, dass die Fraunhofer-Liste keinen Anlass gibt, von der Anwendung der „bewährten Schwacke-Liste“ abzuweichen (Urteil vom 2.9.2008; Az. 3 C 361/08, Abruf-Nr. 082883).