06.10.2008 | Ein Thema – zwei Meinungen
Gerichte bewerten den Fraunhofer-Marktpreisspiegel unterschiedlich
Die Frage der Tauglichkeit des Fraunhofer-Marktpreisspiegels beschäftigt erwartungsgemäß die Gerichte. Versicherungen führen sie als das „Non-Plus-Ultra“ in die Prozesse ein, die Vermieter halten dagegen.
Die ersten Entscheidungen – auch damit hatten wir gerechnet – fallen denn auch unterschiedlich aus.
Drei Amtsgerichte contra
- Das AG Nürnberg hat in einem Hinweisbeschluss die auch von uns kritisierten Punkte (siehe Ausgabe 7/2008, Seite 5) aufgegriffen: Die Zweistelligkeit der Postleitzahlenbezirke sei untauglich, die einwöchige Vorbuchungsfrist, auf deren Grundlage die Preise ermittelt sind, treffe nicht die Gegebenheiten. (Beschluss vom 26.8.2008, Az: 20 C 5136/08; Abruf-Nr. 082882).
- Das AG Ettlingen hält die Liste für untauglich, weil sie nicht ausreichend auf den Anmietort abstelle. Sie sei in der Aussage örtlich zu grob (Urteil vom 11.7.2008, Az: 3 C 76/08; Abruf-Nr. 082317).
- Das AG Germersheim hat lediglich ausgeführt, dass die Fraunhofer-Liste keinen Anlass gibt, von der Anwendung der „bewährten Schwacke-Liste“ abzuweichen (Urteil vom 2.9.2008; Az. 3 C 361/08, Abruf-Nr. 082883).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € / Monat