06.07.2009 | Entsorgungskosten
Entsorgungskosten nur gegen Nachweis
Entsorgungskosten können nicht auf Basis einer gutachterlichen Prognose, sondern nur gegen entsprechenden Nachweis abgerechnet werden. (LG Karlsruhe, Urteil vom 24.4.2007, Az: 2 O 590/05 in Verbindung mit OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.8.2008, Az: 15 U 46/08, eingesandt von Rechtsanwalt Martin Lins, Pforzheim; Abruf-Nr. 092109).
Es ging um einen bei einem Unfall schwer beschädigten Wohnwagen. Der Sachverständige hatte den Restwert mit „Null“ eingeschätzt und Entsorgungskosten von 290 Euro prognostiziert. So wollte der Geschädigte abrechnen. Er konnte allerdings keinen Nachweis über die Beseitigungskosten vorlegen.
Quelle: Ausgabe 07 / 2009 | Seite 4 | ID 128262