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  • 01.03.2006 | Fachgerechte Reparatur?

    Unterschreiten der 130-Prozent-Grenze durch Einbau gebrauchter Ersatzteile

    Das Durchschnittalter der Autos in Deutschland ist in den letzten Jahren gestiegen. Entsprechend häufig sind ältere Fahrzeuge in Unfälle verwickelt. Der wirtschaftliche Totalschaden ist dabei schnell erreicht. Oft wünscht der Betroffene aber, sein Fahrzeug behalten zu können. Die Alternative, sich mit einem Geldbetrag in Höhe des niedrigen Wiederbeschaffungswerts (WBW) auf die Suche nach einem Gebrauchten zu machen, ist wenig reizvoll.  

     

    Ein möglicher Ausweg: Liegen die Reparaturkosten auf den ersten Blick oberhalb der Toleranzschwelle von 130 Prozent des WBW, können sie manchmal durch Einsatz gebrauchter Ersatzteile unter die magische Grenze gedrückt werden. Ist das zulässig?  

     

    Entscheidung zu Gunsten Gebrauchtteilreparatur

    Das LG Dresden hat auch vor dem Hintergrund des BGH-Urteils, wonach „im Umfang des Schadengutachtens“ repariert werden müsse, diesen Weg ausdrücklich zugelassen: Auch eine Reparatur mit Gebrauchtteilen ist eine fachgerechte Reparatur, so die Richter (Urteil vom 30.6.2005, Az: 7 S 139/05; Abruf-Nr. 060426). Auch das OLG Düsseldorf (Urteil vom 25.4.2001, Az: 1 U 9/00), das OLG Oldenburg (Urteil vom 20.3.2000, Az: 11 U 92/99) und das AG Hagen (Urteil vom 18.3.1999, Az: 10 C 41/99) hatten bereits so entschieden.  

     

    Hohe Anforderungen an die Qualität der Gebrauchtteile