Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 11.01.2010 | Fahrzeuge mit Blaulicht

    Haftung bei Kollision mit Einsatzfahrzeugen

    Immer wieder kommt es vor allem in Großstädten zu Unfällen mit Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei oder mit Notarztwagen, die mit optischem („Blaulicht“) und akustischem („Martinshorn“) Signal unterwegs sind. Die meisten Unfälle passieren in der Konstellation „bei Rot über die Kreuzung“.  

     

    Wichtig: Alle Vorgänge mit Quotenproblemen gehören in kundige anwaltliche Hände. Die folgenden Ausführungen dienen lediglich der Schärfung Ihres Gespürs in der Situation der Auftragsannahme.  

     

    Vorfahrt bleibt Vorfahrt

    Auch wenn das Einsatzfahrzeug mit beiden Sondersignalen unterwegs ist, bleibt das Vorfahrtsrecht der anderen Verkehrsteilnehmer im Grundsatz unangetastet. Die Vorfahrtsberechtigten sind lediglich verpflichtet, dem Sondersignalfahrzeug das Wegerecht zu gewähren.