11.01.2010 | Fahrzeuge mit Blaulicht
Haftung bei Kollision mit Einsatzfahrzeugen
Immer wieder kommt es vor allem in Großstädten zu Unfällen mit Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei oder mit Notarztwagen, die mit optischem („Blaulicht“) und akustischem („Martinshorn“) Signal unterwegs sind. Die meisten Unfälle passieren in der Konstellation „bei Rot über die Kreuzung“.
Wichtig: Alle Vorgänge mit Quotenproblemen gehören in kundige anwaltliche Hände. Die folgenden Ausführungen dienen lediglich der Schärfung Ihres Gespürs in der Situation der Auftragsannahme.
Vorfahrt bleibt Vorfahrt
Auch wenn das Einsatzfahrzeug mit beiden Sondersignalen unterwegs ist, bleibt das Vorfahrtsrecht der anderen Verkehrsteilnehmer im Grundsatz unangetastet. Die Vorfahrtsberechtigten sind lediglich verpflichtet, dem Sondersignalfahrzeug das Wegerecht zu gewähren.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig