02.06.2010 | Fiktive Abrechnung
Der BGH konkretisiert die Regeln zur Gleichwertigkeit bei fiktiver Abrechnung
Der BGH konkretisiert in einem weiteren Urteil die Regeln bei der fiktiven Abrechnung.
Verweis auf günstigere Werkstatt grundsätzlich möglich
Der Versicherer kann den Geschädigten auf eine gleichwertige ohne weiteres zugängliche freie Fachwerkstatt verweisen, wenn der Geschädigte keine Gründe aufzeigt, warum ihm das nicht zumutbar ist (Urteil vom 23.2.2010, Az: VI ZR 91/09; Abruf-Nr. 101686).
Beachten Sie: Das ist zunächst nur eine Wiederholung der „VW-Entscheidung“ (Urteil vom 20.10.2009, Az: VI ZR 53/09; Abruf-Nr. 093676, Ausgabe 11/2009, Seite 1 und Ausgabe 12/2009, Seite 7).
Erstmals Hinweise des BGH zur Gleichwertigkeit
Das aktuelle Urteil gibt jetzt aber erste Hinweise, was der Versicherer zur Gleichwertigkeit vortragen muss. Bisher hatte das AG Hamburg-Wandsbek die Messlatte gelegt. Es stellte hohe Anforderungen an die dafür notwendigen Informationen (Urteil vom 22.3.2010, Az: 716 C 450/09; Abruf-Nr. 101359; Ausgabe 5/2010, Seite 1).
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