05.08.2010 | Fiktive Abrechnung
Zwei neue Urteile des BGH zu den Stundenverrechnungssätzen
Erneut hat der BGH zu den Stundenverrechnungssätzen bei fiktiver Abrechnung Stellung genommen:
Werkstatttreue bei über zehn Jahre altem Auto
Auch bei einem mehr als zehn Jahre alten Auto mit über 180.000 km Laufleistung gilt: War der Geschädigte bisher stets in der Markenwerkstatt, kann der gegnerische Haftpflichtversicherer ihn nicht auf eine markenfremde oder -freie günstigere Werkstatt verweisen (Urteil vom 22.6.2010, Az: VI ZR 302/08; Abruf-Nr. 102311). Die Vorinstanz hatte den Vortrag des Geschädigten zur Werkstatttreue übergangen, weil es den bei einem alten Auto offenbar nicht mehr für relevant hielt. Der BGH zieht seine Linie aber konsequent durch und hat den Vorgang an die Vorinstanz zur neuen Entscheidung unter Beachtung der BGH-Auffassung zurückverwiesen.
Verweis auf Preisvereinbarungen des Versicherers unzulässig
Beruht der Preisvorteil der Werkstatt, auf die die Versicherung verweist, auf vertraglichen Preisvereinbarungen zwischen der Werkstatt und der Versicherung, ist der Verweis unzulässig. Es zählen nur marktübliche Preise (Urteil vom 22.6.2010, Az: VI ZR 337/09; Abruf-Nr. 102168).
Eckpfeiler sind gesetzt
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