· Fördermittel bei Praxiswachstum
Wachsende Praxis ‒ Förderdarlehen für Investitionsanlässe von Zahnärzten

von Dipl.-Ing. Marion Rohwedder, Geschäftsführerin Grantconsult GmbH, Kleve
| Praxiswachstum hängt von individuellen Faktoren ab und kostet Geld. Wenn die Zahnarztpraxis gut läuft, bietet es sich beispielsweise an, weitere Räume zu mieten. Dies erfordert in der Folge die passende Inneneinrichtung wie neue Patientenstühle, ein Röntgengerät oder einen modernisierten Empfangsbereich. Für solche Investitionsanlässe hält die Bundesregierung diverse Fördermittel des Unternehmenswachstums bereit. Hinzu kommen Angebote der Länder, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind. Hier eine Auswahl. |
Der bundesweite, universelle KfW-Unternehmerkredit als universale Lösung für zahnärztliche Investitionen aller Art
Der KfW-Unternehmerkredit der KfW-Bank ist bundesweit möglich. Er stellt in allen Bundesländern eine Universallösung für Investitionen aller Art in der Zahnarztpraxis dar. Dieses Förderdarlehen ist für sämtliche Investitionen geeignet, die eine Praxis vornehmen kann. Dazu gehören z. B.
- der Kauf von Grundstücken und Immobilien,
- die Baukosten,
- die Anschaffung von Maschinen und Geräten, Fahrzeugen und Einrichtungen sowie
- sämtliche Betriebs- und Geschäftsausstattung einer Zahnarztpraxis.
Auch der Kauf von Patenten und Lizenzen lässt sich mit dem KfW-Unternehmerkredit finanzieren.
Die Länder bestimmen über die Kredite zur Wachstumsfinanzierung ‒ die Landesbanken sind erste Anlaufstelle
Die Finanzierung von geplanten Investitionen liegt aber weitgehend in Länderhand. Damit ist die jeweilige Landesbank in der Regel die richtige Anlaufstelle für den investitionswilligen Zahnarzt, um erste Informationen zu sammeln. Die folgende Aufstellung nennt (in alphabetischer Reihenfolge der Bundesländer) die jeweils in einem Bundesland zuständige Landesbank und stellt beispielhaft pro Bundesland ein bis zwei verfügbare Darlehensprogramme vor (Stand: Juni 2019).
PRAXISTIPP: KOMBI AUS KFW- UND LANDESPROGRAMM | In der Regel ist eine Kombination von Landesprogrammen mit KfW-Programmen möglich. Allerdings ist diese Frage immer im Einzelfall zu prüfen, da es von diesem Grundsatz auch Ausnahmen gibt.
Kostenfrei, verbindlich und schnell lässt sich das durch einen Anruf bei der Beratungshotline der KfW klären: www.kfw.de/KfW-Konzern/Kontakt/ |
Baden-Württemberg: L-Bank (l-bank.de)
Wachstumsfinanzierung: Mit dem Programm Wachstumsfinanzierung können Sie Ihre Zahnarztpraxis erweitern, modernisieren, rationalisieren oder umstrukturieren. Außerdem ist das Geld für die Verlagerung des Praxisstandorts oder für den Kauf einer Praxis einsetzbar. Falls Betriebsmittel finanziert werden sollen, ist das Förderprogramm ebenfalls geeignet.
Liquiditätskredit: Der Liquiditätskredit ist dazu geeignet, Betriebsmittel zu finanzieren, die Liquidität zu sichern ‒ beispielsweise auch zur Umschuldung des Kontokorrentkredits, zur Ablösung von Lieferantenverbindlichkeiten oder zur Anpassung an geänderte Marktbedingungen.
Bayern: LfA Förderbank Bayern (lfa.de)
Akutkredit: Ist eine Zahnarztpraxis in Liquiditätsschwierigkeiten geraten, ist der Akutkredit eine Möglichkeit, die Situation in den Griff zu bekommen. Mit dem Programm lassen sich kurzfristige Verbindlichkeiten wie der Kontokorrent umschulden, die Zahlungsfähigkeit aufrechterhalten oder Änderungen vornehmen, die aufgrund verschärfter Marktbedingungen zwingend erforderlich sind.
Investivkredit: Mit dem Investivkredit werden Investitionen gefördert, die ihren Ursprung in der Erweiterung, Rationalisierung oder Modernisierung einer Zahnarztpraxis haben.
Berlin: Investitionsbank Berlin (ibb.de)
Liquiditätshilfen Berlin: Über dieses Förderdarlehen können Umstrukturierungsmaßnahmen und Marktanpassungen finanziert werden. Wird der Kredit genutzt, um Umstrukturierungsmaßnahmen vorzunehmen, muss die Praxis in akuten Liquiditätsschwierigkeiten sein, die aufgrund unkalkulierbarer, außergewöhnlicher Umstände eingetreten sind.
Berlin Kredit (mit Umweltfenster): Für Zahnärzte in Berlin, die Einrichtungsgegenstände kaufen, Grundstücke oder Geräte anschaffen wollen oder Geld für die Anschaffung weiterer Betriebsmittel für die Praxiserweiterung benötigen, sind mit dem Berlin Kredit gut beraten. Dieses Förderprogramm verfügt über ein sogenanntes Umweltfenster, das Investitionsmaßnahmen unterstützt, die einen relevanten Energieeinspareffekt nach sich ziehen.
Brandenburg: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ilb.de)
Mikrokredit Brandenburg: Der Mikrokredit Brandenburg ist für Praxen geeignet, die maximal zehn Jahre am Markt sind. Umschuldungen und der Grundstückskauf sind ausgeschlossen. Gefördert werden nach den Richtlinien streng betrieblich bedingte Investitionen sowie Investitionen in Betriebsmittel.
Bremen: Bremer Aufbau-Bank GmbH (bab-bremen.de)
Bremer Unternehmerkredit: Vielseitig einsetzbar für mittel- bis langfristige Investitionen ist der Bremer Unternehmerkredit. Sie können davon u. a. Grundstücke und Gebäude kaufen, Anlagen, Maschinen und Einrichtungsgegenstände anschaffen sowie sonstige Betriebsmittel erwerben.
Ergänzungsdarlehen: Das Programm ergänzt eine klassische Bankfinanzierung, wenn insbesondere in Phasen des Wachstums, zur Umstrukturierung und zur Konsolidierung zusätzliches Geld benötigt wird.
Hamburg: Hamburgische Investitions- und Förderbank (ifbhh.de)
Hamburg-Kredit Wachstum: Wenn Sie Grundstücke und Gebäude kaufen oder umbauen, Geräte, Anlagen, Fahrzeuge und Einrichtungsgegenstände anschaffen wollen, ist dieser Kredit passend. Auch zur Finanzierung von Messeteilnahmen oder von Beratungskosten eignet sich der Wachstumskredit.
Hamburg-Kredit global: Mit dem globalen Kredit lassen sich Investitionen in Vermögensgegenstände finanzieren. Gemeint sind z. B. Fahrzeuge, Maschinen und Immobilien. Die Anschaffung von Betriebsmitteln wird ausdrücklich nicht unterstützt.
Hessen: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (wibank.de)
Kapital für Kleinunternehmen: Falls Ihre Praxis nicht mehr als 25 sozialversicherungspflichtige Angestellte hat, haben Sie Zugriff auf das Kapital für Kleinunternehmen. Mit dem Geld können Sie die Liquiditätssituation stabilisieren und die Finanzierungsstruktur verbessern. Es handelt sich um ein nicht besichertes Nachrangdarlehen, sodass es damit möglich wird, zusätzliches Fremdkapital aufzunehmen.
Gründung und Wachstumsfinanzierung (GuW) ‒ Betriebsmittel oder Investitionen: Bei dem Programm Gründung und Wachstumsfinanzierung (GuW) handelt es sich im Prinzip um zwei unterschiedliche Darlehensprogramme, die aus demselben Topf gespeist werden:
- Mit dem Betriebsmittelkredit können Sie Betriebsmittel aller Art anschaffen.
- Mit dem Investitionskredit ist die Anschaffung von Vermögensgegenständen machbar, z. B. Grundstücke und Immobilien, abschreibungsfähige Geräte, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Lizenzen und Patente.
Mecklenburg-Vorpommern: Landesförderinstitut (lfi-mv.de)
Die Finanzierung von Betrieben in Mecklenburg-Vorpommern mit Landesmitteln ist ähnlich schwierig wie in Brandenburg. In erster Linie kommt der Unternehmerkredit der KfW infrage (s. o.), der buchstäblich universell einsetzbar ist und zur Finanzierung von Investitionen aller Art dient.
KfW-Kredit für Wachstum: Für Investitionen in Produkt- und Prozessinnovationen sowie in die Digitalisierung in der Zahnarztpraxis ist der KfW-Kredit für Wachstum geeignet. Dabei müssen die geplanten Investitionen im Vergleich zu den letzten drei Jahren mindestens doppelt so hoch ausfallen. Bezüglich der Digitalisierung schreibt eine Liste vor, welche konkreten Maßnahmen mit dem Förderkredit finanziert werden dürfen.
Niedersachsen: N-Bank (nbank.de)
Niedersachsen hat keine konkreten Förderprogramme für Unternehmen, die bereits die Gründungsphase hinter sich gebracht haben:
- Bis zum fünften Jahr sind der Niedersachsen-Gründerkredit sowie das Programm MikroSTARTer Niedersachsen interessant.
- Für etablierte Praxen kommt in erster Linie der Unternehmerkredit der KfW in Betracht (s. o.), danach folgt der KfW-Kredit für Wachstum, wie er im Abschnitt über Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt wird.
Nordrhein-Westfalen: NRW-Bank (nrwbank.de)
NRW.BANK Mittelstandskredit: Wenn Sie mindestens seit fünf Jahren selbstständig arbeiten, ist der NRW.BANK Mittelstandskredit eine Option. Ein Mindestkredit von 25.000 Euro ist grundsätzlich aufzunehmen. Damit lassen sich Baumaßnahmen und andere Investitionen in Anlagevermögen sowie Betriebsmittelkosten inklusive Beratungsleistungen finanzieren.
NRW.Bank Universalkredit: Für Zahnarztpraxen, die eine Finanzierung mit Haftungsfreistellung suchen oder eine öffentliche Bürgschaft nutzen wollen, ist der sogenannte NRW.Bank Universalkredit geeignet. Es ist für Investitionen in Vermögensgegenstände und zur Finanzierung von Betriebsmitteln gedacht.
Rheinland-Pfalz: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (isb.rlp.de)
Betriebsmittelkredit RLP: Sehr speziell, doch interessant für Zahnarztpraxen in Rheinland-Pfalz ist der Betriebsmittelkredit RLP. Berechtigt sind Zahnärzte, die in die Digitalisierung investieren oder die Personalkosten, Marketingkosten oder die Finanzierung des laufenden Betriebs sicherstellen wollen.
Saarland: Saarländische Investitionsbank (sikb.de)
Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW): Für Praxen im Saarland ist das öffentliche Darlehen GuW geeignet. Es dient zur Mitfinanzierung von Immobilien, ist für die Investition in Anlagevermögen geeignet und das Geld darf auch zur Finanzierung von Betriebsmitteln eingesetzt werden. Damit ist das Instrument so vielseitig wie der KfW-Unternehmerkredit, der sich auch im Saarland wie in allen anderen Bundesländern als Alternative anbietet.
Sachsen: Sächsische Aufbaubank (sab.sachsen.de)
Gründungs- und Wachstumsfinanzierung sowie Liquiditätshilfen (GuW-Programm): Zur Finanzierung von Vermögensgegenständen, Investitionen in Immobilien sowie zur Anschaffung von Betriebsmitteln kommt dieses Förderprogramm infrage. Es fußt auf Darlehensprogrammen der KfW-Bank und steht prinzipiell allen Unternehmen in Sachsen offen.
Mikrodarlehen: Maximal 20.000 Euro sind über das Mikrodarlehen zu haben. Das Geld ist für Investitionen und für die Finanzierung von Betriebsmitteln geeignet. Besonderes Plus: Das Darlehen kommt mit sechs bis zwölf Monaten tilgungsfreier Anlaufzeit.
Sachsen-Anhalt: Investitionsbank Sachsen-Anhalt (ib-sachsen-anhalt.de)
IB-Mittelstandsdarlehen (Sachsen-Anhalt MUT): Investitionen in Vermögensgegenstände, z. B. in Immobilien und Grundstücke, sowie in die Finanzierung von Betriebsmitteln und in die Vorfinanzierung von Aufträgen lässt dieses Förderprogramm zu. Ab 25.000 Euro Mindestkredit bis 1,5 Mio. Euro sind über das Programm verfügbar.
Schleswig-Holstein: Investitionsbank Schleswig-Holstein (ib-sh.de)
IB.SH Investitionsdarlehen Wirtschaft: Erweiterungen und Verlagerungen werden neben einigen anderen Finanzierungsgründen mithilfe dieses Darlehens unterstützt. Der Darlehensgeber reicht Kredite ab 250.000 Euro aus. Er darf allerdings nicht der größte Kreditgeber des Kreditempfängers sein. Wer weniger Geld braucht, greift auf den Mittelstandskredit zurück.
IB.SH Mittelstandskredit: Für Darlehenssummen zwischen 25.000 und 250.000 Euro kommt der IB.SH Mittelstandskredit infrage. Er ist für Investitionen und den Liquiditätsbedarf eines Unternehmens konzipiert und somit universell einsetzbar.
Thüringen: Thüringer Aufbaubank (tab.de)
Gründungs- und Wachstumsfinanzierung ‒ GuW Thüringen: Zur Finanzierung von Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Werte, zur Umschuldung von Verbindlichkeiten und zur Deckung laufender Betriebsausgaben ist das Programm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung für Praxen in Thüringen verfügbar. Es können maximal 5 Mio. Euro beantragt werden, eine Mindestsumme ist nicht vorgegeben.
Mikrokredit: Dieser Kredit steht Unternehmen bis zum 8. Jahr nach ihrer Gründung offen. Er ist für geringe Kreditbeträge zwischen 2.000 und 25.000 Euro aufgelegt und kommt für Unternehmen infrage, die auf anderem Wege kein Darlehen erhalten.