Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 05.07.2010 | Gerichte entscheiden unterschiedlich

    Gerichte halten Abtretung überwiegend für wirksam

    Mit dem AG Hannover hat zwar wieder ein Gericht die Wirksamkeit der Abtretung abgelehnt. Viele andere Gerichte aber haben die Wirksamkeit richtigerweise bestätigt. Alle Urteile befassen sich mit Mietwagenstreitigkeiten, sind aber auf andere Schadenpositionen übertragbar.  

     

    AG Hannover verwirft Abtretung

    Das AG Hannover hat eine Abtretung verworfen (Urteil vom 17.5.2010, Az: 509 C 4087/10; Abruf-Nr. 101902). Der Richter hat sich offenbar nicht mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), jedenfalls aber nicht mit der Gesetzesbegründung auseinandergesetzt. Er versteigt sich in die These, wenn die Abrechnung mit der Versicherung eine typische Serviceleistung des Autovermieters wäre, müsste sie auch isoliert angeboten werden. Damit verkennt er völlig das Verhältnis von Hauptleistung (Vermietung) und Nebenleistung (Abrechnung mit Versicherung) aus § 5 Absatz 1 RDG.  

     

    Genau diese Vorschrift benennt er im Urteil nicht, sondern stützt seine Ablehnung nur auf § 1 bis 3 RDG. Am Ende des offensichtlich wutschnaubenden Urteils offenbart der Richter, woher der Wind weht: „Letztlich führt die „Freistellung“ des Kunden gerade zu dem allgemein unerwünschten Ergebnis, dass dieser sich um die Höhe der Mietwagenkosten keine Gedanken macht (...). Mag der Kläger sich an seinen Mieter halten und dann gegebenenfalls die Höhe der Mietwagenkosten diesem, also seinem Vertragspartner gegenüber rechtfertigen (...)“. So kann man unliebsame richterliche Arbeit auch loswerden.  

     

    LG Darmstadt begründet Wirksamkeit der Abtretung sorgfältig