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  • 31.07.2009 | Gerichte weisen Versicherer in die Schranken

    Wenn Versicherer Mietwagenpreise vorgeben wollen ...

    Wenn der Versicherer den unfallgeschädigten Kunden bereits kontaktiert und versucht hat, Mietwagenpreise vorzugeben, verunsichert das alle Beteiligten. Wäre der dadurch verursachte Liquiditätsentzug für die Werkstätten nicht so bitter, würde das tausendfach versandte Schreiben einer Versicherung, das als Richtpreise je Klasse stets einen Euro weniger angibt, als die gängige Liste für die Nutzungsausfallentschädigung ausweist, Anlass zur Heiterkeit geben.  

     

    Die Krönung in dem Schreiben ist die Behauptung, ein Porsche Carrera sei für täglich 88 Euro zu mieten, selbstredend vollkaskoversichert und mit freien Kilometern.  

     

    Dreister Fall: Porsche für 80,68 Euro pro Tag?

    Über einen solchen „Porsche-Fall“ hatte das AG Burgwedel zu entscheiden (Urteil vom 28.5.2009, Az: 70 C 73/08; Abruf-Nr. 092511). Der Geschädigte fuhr ein Carrera Cabrio 3,6. Nach dem Unfall fragte er im Porsche-Zentrum nach einem Ersatzwagen. Deren Mobilitätsfahrzeuge waren aber alle im Einsatz. So wandte er sich an den einzigen anderen Anbieter zu vermietender Porsche. Statt der berechneten 246,83 Euro pro Tag hat die Versicherung stur nur 80,68 Euro bezahlt und sich wegen des Restbetrags verklagen lassen.