04.04.2008 | Glasbruch
Heckscheibe platzt einige Tage nach Unfall
Platzt die Heckscheibe eines Fahrzeugs mit verglaster Heckklappe erst einige Tage nach einem Auffahrunfall, ist es nahezu unmöglich, den Zusammenhang zu beweisen.
Beachten Sie: Bei einem entsprechenden Schadenfall, der vom OLG Brandenburg entschieden wurde, hatte sich der Sachverständige sogar festgelegt, der Zusammenhang sei zu verneinen. Das scheint bei der Lektüre eher zweifelhaft zu sein. Jedoch: Wegen der Beweislastverteilung hätte auch ein „Kann sein, kann aber auch nicht sein…“ dem Kläger nichts genutzt. (Urteil vom 28.2.2008, Az: 12 U 148/07) (Abruf-Nr. 080957)
Quelle: Ausgabe 04 / 2008 | Seite 1 | ID 118599