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  • 05.07.2010 | Glasschäden

    Selbst verschuldeter Unfall und Glasbruch

    Ein Leser fragt: „Unser Kunde ist mit seinem nur Teilkasko versicherten Auto auf den Vordermann aufgefahren. Dabei hat er ihn mit seiner vorderen linken Ecke erwischt, weil er noch nach rechts ausweichen wollte, wo er dann auch im Graben landete. Sowohl die Front- als auch die Heckscheibe gingen dabei zu Bruch. Der Kunde hat auf unseren Rat hin den Glasbruchschaden der Teilkaskoversicherung gemeldet, weil das alles ist, was er bei einer Versicherung geltend machen kann. Die will nun nur die Frontscheibe übernehmen mit der Begründung, nur die könne bei dem Unfall, der ja einen Frontschaden nach sich zog, kaputt gegangen sein.“  

    Unsere Antwort: Wenn die Heckscheibe nach dem Unfallgeschehen kaputt war, muss die Teilkaskoversicherung auch dafür bezahlen. Und vergessen Sie die Scheinwerfergläser nicht. Eine durchaus ernst zu nehmende Frage ist allerdings, ob die Frontscheibe schon bei dem Auffahrunfall und die Heckscheibe erst im Graben gebrochen ist. Denn es ist eine weitere Frage, ob das dann ein Schadenereignis ist oder ob es zwei sind. Oder anders: Ist die Selbstbeteiligung für das Gesamtgeschehen einmal oder für zwei zu trennende Vorgänge zweimal abzuziehen. Es spricht aber alles dafür, das Ganze als ein einheitliches Unfallgeschehen anzusehen. Wenn allerdings klar ist, dass beide Scheiben erst nach dem Abkommen von der Fahrbahn brachen, erübrigt sich die Frage. Der vordere linke Scheinwerfer allerdings wird dann wohl schon beim Erstaufprall beschädigt worden sein.  

    Quelle: Ausgabe 07 / 2010 | Seite 4 | ID 136834