04.12.2008 | Gutachten
AG Leipzig zeigt sich abermals genervt
In einem Prozess um von einer Versicherung gekürztes Sachverständigenhonorar schreibt das AG Leipzig im Urteil wörtlich: „Letztendlich scheint eine vertiefte Erörterung der anstehenden Rechtsfragen vor dem Hintergrund des Prozessverhaltens der Beklagten entbehrlich. Es gibt am Amtsgericht Leipzig keine der hier anstehenden Rechtsfrage abweichende Auffassung. Ebenso wenig gibt es eine solche bei dem Landgericht Leipzig. Auch der BGH hat der von der Beklagten vertretenen Rechtsauffassung eine Absage erteilt. Aus diesen Gründen erscheint es entbehrlich, angesichts dieser einhellig und eindeutig geklärten Rechtsfrage, die Berufung zum Landgericht zuzulassen, das eine der Beklagten sehr wohl bekannte, ihr allerdings ungünstige Rechtsauffassung vertritt. Die Beklagte war daher kostenpflichtig und verzinslich zu verurteilen“ (Urteil vom 22.2.2008, Az: 118 C 359/08; Abruf-Nr. 083488).
Beachten Sie: Das Urteil ist ein klarer Beleg dafür, dass es sich lohnt, gegen viele Kürzungen vorzugehen. Einzelne Gesellschaften erweisen sich, worauf wir schon mehrfach hinwiesen, als rechtsresistent. Das AG Leipzig hatte derselben Versicherung schon einmal ins Stammbuch geschrieben, dass es jede Urteilsbegründung in dieser Frage für sinnlos halte, weil sie sich noch nicht einmal mehr von Begründungen des BGH beeindrucken ließe (Beschluss vom 5.4.2007, Az: 118 C 763/07; Abruf-Nr. 081924).
Offensichtlich scheint sich das Verhalten der Gesellschaft in Summe dennoch zu lohnen. Es muss ja Gründe haben, warum eine Versicherung sehenden Auges vor Gericht „verbrennt3“. Die übergroße Zahl aller Betroffenen Sachverständigen, Werkstätten und Autovermieter scheint nicht konsequent zu sein und sich der Regulierungshärte unterzuordnen. Solange das so ist, haben die Hardliner-Assekuranzen leichtes Spiel.